Kapitalentschädigung
nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
weitergehende Erläuterungen finden Sie hier:
Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG
Informationen
Die untere Eingliederungsbehörde ist für die Zahlung bzw. Nachzahlung der Kapitalentschädigung an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR bzw. deren Erbberechtigte zuständig. Diese müssen im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes sein und in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Die Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro pro Haftmonat.
Antragsfrist: 31. Dezember 2019
Mitzubringende Unterlagen
- Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG (Erstantrag)
- Bewilligungsbescheid (Nachzahlung)
Formulare
- Antrag auf Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG (Erstantrag)
- Nachzahlung (formloser Antrag)
Weiterführende Links
Opferpension (§ 17 a StrRehaG)
Monatliche besondere Zuwendung nach §17 a StrRehaG
Die untere Eingliederungsbehörde ist für die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung in Höhe von bis zu 300 Euro an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR zuständig. Der Anspruch beginnt in dem auf die Antragsstellung folgenden Monat.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens sechs Monate inhaftiert gewesen, im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) sind und in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Für die Gewährung der Leistungen für Betroffene, die nicht im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sind, sondern über einen Rehabilitierungsbeschluss verfügen, gelten andere Zuständigkeiten. Näheres kann bei uns erfragt werden.
Antrag, Formulare, Merkblätter
- Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (155,9 KB)
Hinweis: Sie können dieses Formular am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Das Formular muss dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. - Hinweisblatt zum Antrag (36,3 KB)
- Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (72,6 KB)
- Verdienstbescheinigung (62,2 KB)