Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung
Geänderte Öffnungsgzeiten bei der Führerscheinstelle
Wir wollen Ihre Anträge schneller bearbeiten. Daher gelten ab 14.05.2024 folgende neue Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle:
Tag | Öffngungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) |
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Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Wenn Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (LKW). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.
Informationen
Sie sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Hierfür müssen Sie sich an eine anerkannten Ausbildungsstätte wenden. Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. Zum Abschluss erhalten Sie jeweils eine Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnahmebescheinigungen müssen Sie dann mit einem entsprechenden Antrag und einem biometrischen Lichtbild bei der Führerscheinstelle einreichen.
Als Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein, d.h. es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Gebühren
Der Eintrag der "Schlüsselzahl 95" kostet 28,60 EUR. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Ausstellung des neuen Führerscheinsdokuments und gegebenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis.