Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Geänderte Öffnungsgzeiten bei der Führerscheinstelle
Wir wollen Ihre Anträge schneller bearbeiten. Daher gelten ab 14.05.2024 folgende neue Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle:
Tag | Öffngungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) |
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Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Die Neuerteilung können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist beantragen.
Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Gleichzeitig kann dann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0 - Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.
Mitzubringende Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Gebühren
Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.
Antrag
Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.